Zuschlag auch bei minderjährigen Müttern

Sozialgericht: Mehrbedarfszuschlag bei Hartz IV

Wenn ein minderjähriges Mädchen, das in einem Haushalt mit seiner alleinerziehenden, Hartz IV beziehenden Mutter lebt, Mama wird, darf das Jobcenter der jungen Oma den Alleinerziehendenzuschlag nicht streichen. Denn auch die Teenager-Mutter benötigt von ihrer Mutter weiterhin Pflege und Erziehung.

Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Dresden (Az. S 40 AS 1713/13) hervor, das am 9. September 2015 veröffentlicht wurde.

Geklagt hatte eine Frau aus Dresden. Sie lebt mit ihren beiden Töchtern in einer Bedarfsgemeinschaft. Für die 17-jährige Tochter erhielt sie vom Jobcenter den Alleinerziehenden-Mehrbedarfszuschlag.

Nach dem Gesetz stehen einem Alleinerziehenden zwischen 12 und 60 Prozent des jeweils maßgebenden...


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