Ohrfeige verletzt Menschenwürde

EuGH-Urteil

  • Lesedauer: 2 Min.

Das Ohrfeigen durch einen Polizisten stellt eine Verletzung der Menschenwürde dar.

Das erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) in Straßburg am 28. September 2015 und verurteilte Belgien zur Zahlung von jeweils 5000 Euro Schadenersatz an zwei Brüder. Die beiden waren 2003 und 2004 in einem Polizeirevier in Brüssel geohrfeigt worden. Nach Polizeiangaben soll der eine - damals 17-jährig - gegen seine Festnahme zur Feststellung seiner Personalien protestiert haben. Der andere soll sich dem Beamten gegenüber unverschämt verhalten haben.

Die polizeiliche Anwendung physischer Gewalt stelle eine Verletzung der Menschenwürde dar. Schon eine einzige Ohrfeige könne als Demütigung empfunden werden. Der EuGH stellte eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest, der unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verbietet.

Die Richter warfen der belgischen Justiz vor, dass sie die von den Brüdern angestrengte Ermittlungen einstellten, obwohl ärztliche Atteste dokumentierten, dass sie geschlagen wurden.

Die Brüder klagten vor dem EuGH und unterlagen im November 2013. Damals urteilten die Richter, dass die Polizisten sich vom »respektlosen und provokativen Verhalten« der Männer zu Ohrfeigen hätten hinreißen lassen. Eine Verletzung der Menschenwürde läge nicht vor. Dagegen legten sie Berufung ein und bekamen vor der Großen Kammer des EuGH Recht. AFP/nd

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