Verfahren um insolventes Luxus-Resort

  • Lesedauer: 2 Min.
Im November beginnt wohl das Insolvenzverfahren für die Nobelherberge am Schwielowsee - Interessenten stehen Schlange. Der Hotelier Axel Hilpert wartet noch auf sein Verfahren.

Für die Luxushotel-Anlage Resort Schwielowsee zwischen Werder/Havel (Potsdam-Mittelmark) und Potsdam soll Anfang November am Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Der Geschäftsbetrieb laufe stabil weiter und die Gehälter der rund 100 Mitarbeiter seien gesichert, sagte ein Sprecher des vorläufigen Sachwalters Christian Graf Brockdorff auf Anfrage.

Die Betriebsgesellschaft war Ende Juli zahlungsunfähig geworden und befindet sich derzeit in eigenverwalteter Insolvenz. Nun soll ein Investor den Hotelkomplex finanziell wieder flott machen. »Dafür gibt es bereits eine Vielzahl von Interessenten«, betonte der Sprecher.

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat noch eine Rückforderung von Fördermitteln in Höhe von mehr als neun Millionen Euro. Die ILB wolle im Gläubigerausschuss aber dazu beitragen, das Resort und die Arbeitsplätze zu erhalten, erklärte dazu eine Sprecherin der Bank. Die Resort-Leitung hat gegen die Rückforderung Rechtsmittel eingelegt.

Unterdessen wartet das neue Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Resorts Axel Hilpert wegen Fördermittel-Betrugs weiter beim Landgericht Frankfurt (Oder). Die zuständige zweite Strafkammer sei derzeit sehr stark mit Prozessen ausgelastet, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Mit dem neuen Prozess gegen Hilpert wird daher erst Anfang kommenden Jahres gerechnet.

Der skandalumwitterte Hotelier Hilpert, in der DDR ein ranghoher MfS-Mitarbeiter, war im Juli 2012 vom Landgericht Potsdam zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten wegen Betruges, Steuerhinterziehung und Untreue verurteilt worden. Laut Urteil hatte er die Investitionsbank des Landes Brandenburg getäuscht und so 9,2 Millionen Euro an Fördermitteln zu Unrecht für den Bau des Resorts Schwielowsee kassiert. Der Bundesgerichtshof hat im April 2014 Teile des Urteils jedoch wieder aufgehoben und den Fall Hilpert dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) zugewiesen. Schadenshöhe und Gesamtstrafe müssen in einem neuen Verfahren noch einmal überprüft werden. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal