nd-aktuell.de / 24.10.2015 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Etihad beantragt einstweilige Verfügung

Abu Dhabi. In der Auseinandersetzung mit der Bundesregierung um Gemeinschaftsflüge mit Airberlin hat die Fluggesellschaft Etihad die Justiz eingeschaltet. Zwei Tage vor Beginn des Winterflugplans beantragte Etihad »präventiv« eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Braunschweig, um auch ohne Erlaubnis des Luftfahrt-Bundesamtes die Gemeinschaftsflüge anbieten zu können. Dabei können Passagiere bei beiden Unternehmen buchen, aber nur eins bedient die Strecke. Es gibt ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik und den vereinigten Arabischen Emiraten über solche Kooperationen. 29 Flüge sind nicht durch das Abkommen gedeckt, hatten aber eine Ausnahmegenehmigung. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums sagte, man sei offen für Gespräche. AFP/nd