nd-aktuell.de / 27.10.2015 / Politik / Seite 5

Datenschützer überprüfen Unternehmen

Hamburg. Die Datenschutzbehörden in Deutschland werden nach dem EuGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit von Datenübertragungen von Europa in die USA nicht darauf warten, dass sich Betroffene beschweren. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kündigte am Montag stellvertretend für seine Landeskollegen an, Unternehmen daraufhin zu überprüfen, ob sie Daten weiterhin allein auf Grundlage von der vom EuGH kassierten Rechtskonstrukt »Safe Harbor« in die USA übermitteln. »Diese Prüfung wird insbesondere bei den Töchterunternehmen von Safe-Harbor-gelisteten US-Firmen erfolgen, die ihren Sitz in Hamburg haben und ihre Daten an die Mutterunternehmen in den USA übersenden. Untersagungsverfügungen können sich daran anschließen.« dpa/nd