nd-aktuell.de / 29.10.2015 / Brandenburg / Seite 12

Kritik an Haftverschonung

Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde dagegen eingelegt, dass ein Neonazi nach einem Angriff auf eine osteuropäische Familie nicht in Haft ist. Das sagte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch. Der 37-Jährige hatte die Familie in der S-Bahn mit einem Komplizen fremdenfeindlich beleidigt, der Mittäter urinierte auf die Kinder. Der 37-Jährige wurde später bei einer Bärgida-Demonstration festgenommen, von Untersuchungshaft aber per Richterbeschluss verschont, weil er einen festen Wohnsitz hat. dpa/nd