nd-aktuell.de / 02.11.2015 / Wirtschaft und Umwelt

Bundesrat wendet sich gegen Störerhaftung

WLAN-Hotspots sollen rechtlich problemlos installiert werden können / Kritiker sehen keinen Fortschritt bei Verhandlungen

Fabian Köhler

Betreiber von WLAN-Hotspots dürfen nicht verpflichtet werden, Verbindungen zu verschlüsseln und Nutzer zu verpflichten, AGBs zuzustimmen. Dies zumindest fordern die Ausschüsse für Recht, Kultur und Wirtschaft im Bundesrat und widersprechen damit einem Gesetzesentwurf zur Störerhaftung der Bundesregierung.

Die Bundesregierung hatte im September eine Neufassung des Telemediengesetzes verabschiedet, das unter anderem die Frage neu regeln soll, inwieweit die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots für Straftaten ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Die Ausschüsse des Bundesrates fordern von der Bundesregierung nun das, was Datenschützer und Branchenverbände schon seit langem tun: Ein Ende der Störerhaftung. Ausnahmen sollen nur dann gelten, wenn der Hotspot-Anbieter wissentlich mit einem kriminellen Nutzer zusammenarbeitet. Die Ausschüsse fordern außerdem den Wegfall der »Vermutungsregel«. Mit dieser plant die Bundesregierung schärfere Haftungsregeln für »gefahrengeneigte Dienste« wie zum Beispiel Anbieter von Online-Speichern.

Ähnliches hatte vergangene Woche bereits Thüringen Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) gefordert. Die Störerhaftung für Hotspot-Anbieter müssten »ohne Hintertür und Einschränkungen« aufgehoben werden, erklärte er gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Tiefensee kündigte außerdem eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel an, Betreiber von WLAN-Hotspots rechtlich mit Festnetz-Providern gleichzustellen.

Die Bundesregierung hatte im März einen ersten Gesetzesentwurf zur Störerhaftung vorgelegt und dafür scharfe Kritik von Opposition und Netz-Aktivisten geerntet. Private Anbieter von WLAN-Hotspots hätten dem Entwurf zufolge sicherstellen müssen, die Identität ihrer Nutzer zu kennen. Davon betroffen wären auch Initiativen, die Internetzugänge ehrenamtlich zur Verfügung stellen, wie die »Freifunker«, die in Berlin mehrere hundert kostenfrei Hotspots betreiben. Der Verein »Digitale Gesellschaft« warnte damals vor den Folgen für »Online-Wirtschaft, Tourismus und Zivilgesellschaft«. Deutschland verharre damit »in der digitalen Steinzeit«. Die netzpolitische Sprecherin der Linken, Halina Wawzyniak, sprach von »Stümperei«, »innovationsfeindlich« und »sozial ausgrenzend«.

Auch der nun diskutierte zweite Gesetzesentwurf ging vielen Kritikern nicht weit genug. Zwar sah dieser nicht mehr die Überprüfung der Identität vor, sprach aber beispielsweise vage von »zumutbaren Maßnahmen«, um Rechteverletzungen zu verhindern. »Keinen wirklichen Fortschritt« nannten deshalb die Freifunker den Entwurf und kritisieren, dass die »rechtlich unklare Situation« für Hotspot-Betreiber bestehen bleibe. Die Ausschüsse des Bundesrates schlossen sich nun dieser Kritik an. Der Bundesrat wird sich am Freitag mit dem Thema befassen. Das Gesetz kann vom Bundestag allerdings auch ohne seine Zustimmung verabschiedet werden.