nd-aktuell.de / 04.11.2015 / Ratgeber / Seite 27

Sicherheit rund um Geige, Cello & Co.

Instrumentenversicherung

Rolf Mertens, ERGO-Versicherungsexperte
Nach Angaben des Deutschen Musikinformationszentrums (miz) spielen in Deutschland mindestens neun Millionen Menschen in ihrer Freizeit ein Instrument. Häufig investieren die Hobbymusiker ein kleines Vermögen in ihre Instrumente. Wie können sie dieses gegen Verlust und Beschädigung schützen?

Ein Altsaxofon für 2000 Euro, ein Kontrabass für 4000 Euro: Selbst Hobby-Musiker besitzen oft Instrumente im Wert von mehreren tausend Euro. Fällt eine Geige herunter, können schnell hohe Kosten auf den Besitzer zukommen - für die Reparatur und unter Umständen auch für ein Ersatzinstrument. Auch Diebstähle sind leider keine Seltenheit, wie die Seite der Deutschen Orchestervereinigung (www.dov.org[1]) zeigt, wo Betroffene ihre gestohlenen Instrumente melden sollten.

Musiker können ihre Instrumente zwar in der Hausratversicherung mitversichern. Sie umfasst aber nur Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Leitungswasser im Haus bzw. in der Wohnung. Wer musiziert, ist dagegen häufig unterwegs: Zum Musikunterricht, zur Orchesterprobe, zum Konzert. Kommt es dabei zur Beschädigung oder zum Diebstahl, greift keine Hausratversicherung, da es sich um Transportschäden handelt.

Um in so einem Fall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben - und vielleicht länger nicht musizieren zu können -, empfiehlt sich eine Instrumentenversicherung. Sie bietet eine »All-Gefahren-Abdeckung«. Das heißt, sie deckt fast alle denkbaren Gefahren ab. Für ein beschädigtes Musikinstrument übernimmt sie die Reparaturkosten, bei einem Diebstahl den finanziellen Aufwand für einen Ersatz.

Aber: Für Gebrauchsspuren, Kratzer oder Herstellerfehler leistet sie nicht. Übrigens: Obwohl Pianisten selten ihr Klavier transportieren, sollten auch sie über eine Instrumentenversicherung nachdenken. Gerade bei einem wertvollen Flügel ist zu prüfen, ob die Hausratversicherung einen ausreichenden Schutz bietet, etwa wenn ein Glas auf dem Flügel umkippt und der Inhalt in das Instrumenteninnere fließt.

Basis für die Versicherungssumme ist der Anschaffungspreis, auch Neuwert genannt. Allerdings kann sich der Wert eines Instruments im Laufe der Zeit ändern: So können beispielsweise einige Streichinstrumente an Wert gewinnen, je älter sie werden. Dann sollte der sogenannte Zeitwert als Versicherungssumme angegeben werden. Das gilt auch für gebrauchte Instrumente. Mit der Lebensdauer ändert sich der Zeitwert. Daher ist eine regelmäßige Prüfung des Instruments sinnvoll, um die Versicherungssumme gegebenenfalls entsprechend anzupassen.

Links:

  1. http://www.dov.org