nd-aktuell.de / 05.11.2015 / Politik

Mexiko hebt generelles Marihuana-Verbot auf

Aktivisten wollten mit Klage auch die Macht der Drogen-Kartelle angreifen

São Paulo. Der Oberste Gerichtshof in Mexiko hat in einem wegweisenden Urteil Eigenkonsum und Anbau von Marihuana grundsätzlich erlaubt. Das Gericht habe dem Antrag mit vier Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme stattgegeben, teilte der Vorsitzende Richter Alfredo Gutiérrez am Mittwochabend in Mexiko-Stadt mit. Die Gesetze, die den Konsum von Marihuana verbieten, seien verfassungswidrig, urteilte die Kammer. Auch wenn mit dem Urteil keine generelle Legalisierung von Cannabis einhergeht, gilt es als Präzedenzfall.

Geklagt hatten vier Aktivisten der Mexikanischen Gesellschaft für den verantwortlichen und toleranten Eigenkonsum (Smart). Die Richter stellten klar, dass sie das bislang geltende umfassende Verbot des Marihuana-Konsums aufgehoben haben, weil sie dies aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht für angemessen hielten. Allerdings handele es sich bei Marihuana um eine Droge, die nicht harmlos sei, erklärten sie weiter.

Marihuana verursache gesundheitliche Schäden und es sei verfassungsrechtlich konform, dass der Staat den Konsum regele, erklärte ein Regierungssprecher einem Bericht der Zeitung »El Universal« zufolge nach der Gerichtsentscheidung. Staatspräsident Enrique Peña Nieto kündigte via Kurznachrichtendienst Twitter an, dass er das Urteil für eine Debatte darüber nutzen will, wie Drogenkonsum verhindert werden könne. Die Aktivisten der Gruppe Smart erklärten, sie wollten mit ihrem Gang vor Gericht auch der Übermacht der Drogenkartelle etwas entgegen setzen.

Vor mexikanischen Gerichten sind noch weitere Klagen über eine Legalisierung des Eigenkonsums von Marihuana anhängig. Sollte in diesen Fällen ebenso entschieden werden, könnte eine Gesetzesänderung erwirkt werden. Uruguay war 2013 das erste Land weltweit, dass den Anbau und Konsum von Marihuana legalisierte. In Chile wird derzeit ein Gesetz debattiert, das den Konsum zu medizinischen Zwecken erlauben soll. epd/nd