Gefängnishaft für Beihilfe

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Gesetzentwurf IV. Ein weitgehendes Verbot der Hilfe bei der Selbsttötung streben die CDU-Politiker Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger an. Anstiftung oder Hilfe bei der Selbsttötung soll nach ihren Plänen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Der Vorschlag hat bislang die wenigsten Unterstützer. Rund 30 Abgeordnete stehen dahinter. Die Hürde zur Einbringung in das Parlament hat der unter allen Vorschlägen strikteste Antrag nur knapp genommen.

Der Entwurf sieht vor, es solle keine Ausnahmen und Privilegien für Angehörige und Ärzte geben. Der neue § 217 soll nach den Vorstellungen der Politiker diesen Absatz enthalten: »Wer einen anderen dazu anstiftet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.« Schon der Versuch soll strafbar sein. Die Parlamentarier gehen davon aus, dass der Leidende ein Ende der Leiden will, nicht aber ein Ende des Lebens. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass das Leben eines Kranken, Schwachen, Alten oder Behinderten als lebensunwert angesehen wird - von ihm selbst oder von Dritten, schreiben sie. nd

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