Bürgerrechtler Gössner muss in zweite Verhandlungsrunde

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Münster. Die Spitzelaffäre um den Bürgerrechtler Rolf Gössner geht in die nächste Runde. Nach fast fünf Jahren hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zugelassen, die das Bundamt für Verfassungsschutz beantragt hatte. Dies teilte ein Anwalt Gössners am Mittwoch mit. Das Verwaltungsgericht hatte im Januar 2011 die jahrzehntelange Ausforschung des Rechtsanwalts und Publizisten durch Verfassungsschützer für unverhältnismäßig und rechtswidrig erklärt. Das Gericht wertete die Überwachungsmaßnahmen als »schwerwiegenden Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen«. Das Urteil ist jedoch wegen des Berufungsantrags noch nicht rechtskräftig geworden. nd

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