Schlechte Woche für Bayerns Freie Wähler

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München. Nach der Alkoholfahrt des Freien-Wähler-Politikers Bernhard Pohl in Bayern hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen den Landtagsabgeordneten erhoben. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Eine Alkoholprobe habe damals einen Mittelwert von 1,29 Promille ergeben. Juristisch gilt ein Wert von 1,1 Promille als Beleg für »absolute Fahruntüchtigkeit«. Pohl hatte die Tat eingeräumt, der Landtag hob seine Immunität kürzlich auf. Für Trunkenheit im Verkehr sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Pohl ist Wiederholungstäter und bereits wegen einschlägiger Verkehrsdelikte vorbestraft. Damit sind bereits zwei der 19 Landtagsabgeordneten der Freien Wähler im Visier der Justiz. Seit dieser Woche ist auch der FW-Bildungsexperte Hans-Günther Felbinger ein Fall für die Staatsanwaltschaft München I. Die Ermittler prüfen, ob Felbinger Staatsgeld in die eigene Tasche gewirtschaftet hat. dpa/nd

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