nd-aktuell.de / 11.11.2015 / Wirtschaft und Umwelt

Flugbegleiter dürfen weiter streiken

Arbeitsgericht: Antrag von Lufthansa gegen Ausstand in Frankfurt und München abgelehnt

Berlin. Das Arbeitsgericht Darmstadt hat den Streik der Flugbegleiter bei der Lufthansa in Frankfurt und München genehmigt. Der Eilantrag des Konzerns auf eine einstweilige Verfügung sei abgelehnt worden, erklärte das Gericht in der Nacht zum Mittwoch. Damit scheiterte die Lufthansa vorerst mit dem Versuch, die für Mittwoch bis Freitag geplanten Streiks zu verhindern. Die Flugbegleitergewerkschaft UFO sprach von einem Erfolg, die Fluglinie reagierte enttäuscht.

Die Verhandlung in Darmstadt hatte sich bis in die Nacht hingezogen, weil das Gericht am Abend einen Vergleich vorgeschlagen hatte, damit sich Konzern und Gewerkschaft doch noch einigen. Der Schlichtungsversuch scheiterte jedoch. Schließlich wies der Vorsitzende Richter Rainer Lösch den Antrag der Lufthansa zurück: Der Streik sei rechtskonform und die Forderungen ausreichend bestimmt, erklärte das Gericht. Ein Verstoß gegen die Friedenspflicht sei der Streik ebenfalls nicht.

Die Gewerkschaft UFO hatte das Kabinenpersonal dazu aufgerufen, von Mittwoch 04.00 Uhr bis Freitag um Mitternacht auf allen Kurz-, Mittel- und Langstreckenflügen die Arbeit niederzulegen. Sie sprach nun von einem »Erfolg« in Darmstadt und erhielt ihren Streikaufruf aufrecht.

Die Lufthansa nahm die Entscheidung des Arbeitsgerichts Darmstadt »zur Kenntnis«. Das Unternehmen halte aber an seiner Einschätzung fest, dass die Streikforderungen »nicht deutlich genug definiert« seien, hieß es in einer Erklärung. Im Laufe des Mittwochs werde die Lufthansa über die weiteren Schritte entscheiden. Die Streiks verursachten große Schäden und der Konzern entschuldige sich ausdrücklich bei seinen Kunden, hieß es weiter.

Das Arbeitsgericht Darmstadt erwartete nach eigenen Angaben, dass Lufthansa Berufung gegen die Entscheidung von Mittwochnacht einlegt. Wann diese verhandelt wird, werde dann zeitnah bekanntgegeben, erklärte das Gericht.

In dem Tarifkonflikt geht es UFO um die Sicherung der Betriebs- und Übergangsrenten für die Begleiter. Erste Streiks gab es am vergangenen Freitag. Am Montag legte die Lufthansa ein neues Angebot auf den Tisch, die Gewerkschaft wies dieses aber als »Provokation« zurück.

Am Dienstag schließlich untersagte das Arbeitsgericht Düsseldorf weitere Streikmaßnahmen für den Standort Düsseldorf, allerdings nur für den Dienstag selbst. Denn erst nach dem Antrag der Lufthansa auf eine einstweilige Verfügung rief UFO zu neuen Streiks von Mittwoch bis Freitag auf sämtlichen Strecken auf.

Die Lufthansa stellte daraufhin für Düsseldorf einen weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - diesmal für die Streiks von Mittwoch bis Freitag in Düsseldorf. Mit dem Antrag befasst sich das dortige Arbeitsgericht am Mittwoch um 14.00 Uhr.

Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen strich die Lufthansa für Mittwoch rund 930 Flüge von und nach Frankfurt am Main, München und Düsseldorf. Von den Annullierungen seien knapp 100.000 Fluggäste betroffen, erklärte das Unternehmen. AFP/nd