nd-aktuell.de / 13.11.2015 / Politik / Seite 11

Wenn Vereine Dorfläden gründen

Welche Rechtsform ist für ehrenamtlich geführte Kleinmärkte die richtige?

Die Bevölkerung in vielen Dörfern schrumpft; Geschäfte schließen. Manche Bürger helfen sich, indem sie selbst Dorfläden gründen. Doch was ist die geeignete Rechtsform? Ein Bericht aus dem Südwesten.

Stuttgart. Mehr Dorfläden braucht das Land: Angesichts sinkender Einwohnerzahlen in ländlichen Regionen steigt der Bedarf dafür, aber die Gründung ist nicht immer einfach. »Im Moment gibt es hier schlicht keine geeignete Rechtsform«, sagte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) der dpa in Stuttgart. Meistens engagierten sich dort Ehrenamtliche, darunter viele Senioren. Die Frage sei, wie man Dorfläden ohne aufwendige Verfahren und hohe Gründungskosten eröffnen könne, sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz weiter. Das sollte auch Thema der Justizministerkonferenz am Donnerstag in Berlin sein. Dorfläden als Verein zu führen ist eigentlich nicht möglich: Diese Rechtsform gilt nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten. Die Kosten und den Aufwand zur Gründung einer Genossenschaft hält Stickelberger für zu hoch.

Dem widerspricht der Genossenschaftsverband. Er verweist darauf, dass es im Südwesten 21 Dorfläden auf genossenschaftlicher Basis gebe. Eine im Frühjahr veröffentlichte Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums habe ergeben, dass die Genossenschaften zufrieden mit der Rechtsform seien. »Wir sehen überhaupt keinen Grund, irgendetwas zu ändern«, sagte ein Verbandssprecher. Das Genossenschaftsgesetz schreibt nach seinen Worten vor, dass jede Genossenschaft bei der Gründung durch einen Prüfverband untersucht werden muss. Für Baden-Württemberg ist das der Genossenschaftsverband. Eine Genossenschaft braucht eine Satzung und einen Businessplan, der vom Verband auf seine Realisierbarkeit überprüft wird. »Wir checken, ob eine Gründungsinitiative betriebswirtschaftlich auf sicheren Füßen stehen kann.« Zudem sind Beiträge für eine Pflichtmitgliedschaft zu zahlen.

In der Studie des Seminars für Genossenschaftswesen der Universität zu Köln und der Beratungsgesellschaft Kienbaum im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es, dass Kosten und Aufwand für kleine Gründungsvorhaben als hoch eingestuft werden. Kleine Initiativen wählten deshalb manchmal andere Rechtsformen, häufig die des Vereines, obwohl diese eigentlich für sie nicht infrage komme. Die Verfasser der Studie erklären, dass die Probleme zum Beispiel durch gesetzliche Änderungen gemildert oder gelöst werden könnten.

»Wenn wir das nicht regeln, werden die lokalen Bürgerinitiativen keine Zukunft haben«, meinte Stickelberger. »Sie brauchen eine sichere Rechtsform, um ihr ehrenamtliches Engagement zuverlässig auf klarer rechtlicher Grundlage und ohne persönliches Haftungsrisiko organisieren zu können.« Er hält den Genossenschaftsverbänden vor, kleine Bürgerinitiativen nicht bei sich haben zu wollen. dpa/nd