IStGH: Keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf dem Maidan

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Den Haag. In der konfliktgeladenen Zeit um den Sturz des damaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch sind auf dem Maidan-Platz in Kiew zwar schwere Menschenrechtsverletzungen verübt worden, nicht aber Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zu diesem Schluss kommt die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Fatou Bensouda, in einem jetzt vorgelegten Bericht. Die auf dem Maidan angewandte Gewalt habe sich »gegen die Zivilbevölkerung« gerichtet, es gebe aber keine ausreichende Belege dafür, dass dies »weitreichend oder systematisch« der Fall gewesen sei. AFP/nd

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