Münchner OLG: Kein Robenzwang für Anwälte

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München. Rechtsanwälte müssen in Zivilprozessen vor den Amtsgerichten keine Robe tragen. Ein Vorsitzender Richter des Münchner Oberlandesgerichtes (OLG) hat am Donnerstag betont, dass ein Augsburger Amtsrichter vor einem Jahr eine Verhandlung nicht hätte ablehnen dürfen, weil einer der Anwälte keine Robe dabei hatte. »Das war nicht in Ordnung, das war rechtswidrig«, betonte Vorsitzender Thomas Steiner. Der Anwalt zog seine Klage auf Schadenersatz zurück, nachdem Steiner die Auffassung des Senats zu Protokoll gab. Das Geld sei zweitrangig, so der Kläger. dpa/nd

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