Leere Versprechen auf Verpackungen gestoppt

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Karlsruhe. Was auf Lebensmittelverpackungen an Zutaten versprochen wird, das muss auch in den Produkten drin sein. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden und damit die Aufmachung des »Felix Himbeer-Vanille Abenteuer« der Firma Teekanne wegen Irreführung der Verbraucher verboten. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Auf der Verpackung des Tees waren auf der Vorderseite Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet. Zudem wurde mit den Hinweisen geworben, der Kräutertee enthalte »nur natürliche Zutaten«. Laut der klein gedruckter Zutatenliste auf der Rückseite der Verpackung wurde dann deutlich, dass der Tee keine Bestandteile oder Aromen von echter Vanille oder Himbeeren enthielt, sondern nur Aromen, die solch einen Geschmack erzeugten. AFP/nd

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