Sachsen: Härtefallregeln für Kleinkläranlagen
Dresden. Grundstücksbesitzer in Sachsen können die Förderung von Kleinkläranlagen auch über den Jahreswechsel hinaus in Anspruch nehmen, wenn sich Neubau oder Umrüstung der Altanlage unverschuldet verzögert hat. Eine entsprechende Förderrichtlinie hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, teilte Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) mit. »Diese Übergangsregelung wird etwa Grundstückseigentümern helfen, die eine Kleinkläranlage rechtzeitig bestellt haben, aber noch immer auf Lieferung oder Anschluss warten«, sagte er. Ein Förderprogramm für Kurzentschlossene sei darin nicht zu sehen; jeder Einzelfall werde geprüft. dpa/nd
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