nd-aktuell.de / 16.12.2015 / Ratgeber / Seite 27

Wie sicher ist sicher?

Fragen & Antworten zu Spareinlagen

Hermannus Pfeiffer
Trotz Hiobsbotschaften von den Finanzmärkten - die Bundesbürger sparen nach wie vor. Doch wie sicher sind Banken und Sparkassen? Ist der kleine Sparer ausreichend geschützt? Viele Fragen erreichten den nd-ratgeber.

Im Herbst 2008 traten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück vor die Fernsehkameras, um der Nation zu versichern: »Die Spareinlagen sind sicher.« Die Finanzkrise befand sich gerade auf ihrem Höhepunkt, und das Versprechen sollte Sparer beruhigen und eine Anlegerflucht verhindern. Erstmals garantierte eine Regierung für alle privaten Spareinlagen. Der TV-Auftritt tat seine Wirkung. Die Lage entspannte sich. Im Ernstfall wäre dieses politische Versprechen wenig wert gewesen.

Bis zu welchem Betrag ist nun mein Geld sicher?

Die gesetzliche Einlagensicherung in der gesamten Europäischen Union beträgt 100 000 Euro - pro Anleger und Bank. Die Einlagensicherung ist national organisiert: Eine Bank mit Niederlassung in Deutschland unterliegt der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung.

Betrifft das auch ausländische Banken?

Ja. Auch ausländische Banken sind sicher, die in Deutschland beispielsweise Tagesgeld- oder Festgeldkonten anbieten. Das gilt nur, wenn sie eine Niederlassung in einem EU-Staat unterhalten. So unterliegt die bereits 1841 von Zar Nikolaus I. gegründete russische Sberbank der österreichischen Einlagensicherung. Bis 100 000 Euro sind durch die österreichische Einlagensicherung geschützt (www.einlagensicherung.at[1]).

Angespartes bei der türkischen Garantiebank ist bis 100 000 Euro durch die niederländische Einlagensicherung geschützt (www.dnb.nl[2]). Von internationalen Instituten, die Geldgeschäfte hierzulande machen, aber keine Niederlassung in der EU unterhalten, sollten Kleinsparer aber die Finger lassen. Im Regelfall sind es Direktbanken.

Was für Einlagen sind sicher?

Geschützt werden Kundeneinlagen. Dazu zählen Kontoguthaben (Giroeinlagen, Sparguthaben, Tages- und Termingelder sowie auf den Namen lautende Sparbriefe) sowie Forderungen, die das Institut durch Ausstellung einer Urkunde verbrieft hat (etwa Namensschuldverschreibungen). Inhaber- und Orderschuldverschreibungen, Genussrechtsverbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln sind keine Einlagen. Der Einlagensicherungsschutz bezieht sich nicht auf Aktien, Inhaberschuldverschreibungen oder Zertifikate.

Sind Sparkassen sicherer?

In gewisser Weise schon. Zunächst greift auch hier die gesetzliche Einlagensicherung von 100 000 Euro. Drohen einem Mitgliedsinstitut wirtschaftliche Schwierigkeiten, hilft die zuständige Sicherungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe (www.dsgv.de/sicherungssystem[3]). Sie sichert Solvenz und Liquidität dieses Instituts. Das bedeutet, die anderen Sparkassen springen für ein angeschlagenes Institut ein.

Ist eine kleine Genossenschaftsbank für mich gefährlicher als eine große?

Nein. Zunächst greift auch hier die Garantie von 100 000 Euro. Ähnlich wie die Sparkassen setzen auch die Volks- und Raiffeisenbanken auf den Verbund (BVR): Ist ein Institut in Schwierigkeiten geraten, greift die BVR-Institutssicherung rettend ein (www.bvr-institutssicherung.de[4]).

Was passiert bei einem Crash?

Gesetzliche Garantien und die zusätzliche Einlagensicherung der Institutsgruppen in Deutschland bieten ein Höchstmaß an Sicherheit. Aber auch Sicherheit hat Grenzen. Den Zusammenbruch selbst einer Großbank könnte das Sicherungssystem wohl überstehen. Käme es allerdings zu einem Crash wie in der Weltwirtschaftskrise in den 30er Jahren, wäre wohl auch Kanzlerin Merkel machtlos. Alle Sicherungssysteme basieren letztlich auf einem insgesamt intakten Finanzsystem. Ein Restrisiko besteht also bei jeder Geldanlage.

Links:

  1. http://www.einlagensicherung.at
  2. http://www.dnb.nl
  3. http://www.dsgv.de/sicherungssystem
  4. http://www.bvr-institutssicherung.de