Kassen müssen ihre Versicherten spätestens im Monat vor der geplanten Anhebung der Zusatzbeiträge auf ihr Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.
Kündigen kann man bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird, wirksam wird das zum Ende des übernächsten Monats.
Entscheidend für die Wahl der Kasse sollten neben der Beitragshöhe auch gute Erreichbarkeit, Service und Beratung ein.
Unter Krankenkasse.de finden Sie eine täglich aktualisierte Liste aller gesetzlichen Krankenkassen mit ihren Zusatzbeiträgen, die in diesen Tagen beschlossen und bekannt gegeben werden. nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/995346.zusatzbeitraege.html