nd-aktuell.de / 19.12.2015 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Zusatzbeiträge

 Kassen müssen ihre Versicherten spätestens im Monat vor der geplanten Anhebung der Zusatzbeiträge auf ihr Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.

 Kündigen kann man bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird, wirksam wird das zum Ende des übernächsten Monats.

 Entscheidend für die Wahl der Kasse sollten neben der Beitragshöhe auch gute Erreichbarkeit, Service und Beratung ein.

 Unter Krankenkasse.de finden Sie eine täglich aktualisierte Liste aller gesetzlichen Krankenkassen mit ihren Zusatzbeiträgen, die in diesen Tagen beschlossen und bekannt gegeben werden. nd