nd-aktuell.de / 21.12.2015 / Politik / Seite 14

Homo-Ehe bald mit dem Segen der Kirche

Landessynode im Rheinland entscheidet auch über rückwirkende Trauung

Düsseldorf. Die Evangelische Kirche im Rheinland will homosexuelle Lebenspartnerschaften mit der Ehe rechtlich gleichstellen. Künftig solle nicht nur ein Gottesdienst aus Anlass einer Eheschließung, sondern auch ein »Gottesdienst aus Anlassung einer Verpartnerung« als offizielle Amtshandlung möglich sein, kündigte der oberste Jurist der rheinischen Kirche, Johann Weusmann, in Düsseldorf an. »Es wird als Trauung bezeichnet und es wird auch in die Kirchenbücher aufgenommen.« Über diese Neuerung in der zweitgrößten deutschen Landeskirche entscheidet im Januar die Landessynode.

Die geplante Regelung soll nach Weusmanns Worten auch rückwirkend gelten - das wäre ein bundesweites Novum. Homosexuelle Paare, die sich nach der bisherigen Regelung segnen ließen, sollen dies im Nachhinein als Amtshandlung eintragen lassen können. Seit dem Jahr 2000 ist in der als liberal geltenden rheinischen Kirche bereits eine »gottesdienstliche Begleitung« gleichgeschlechtlicher Paare möglich. Sie gilt aber nicht als Amtshandlung und wird nicht dokumentiert. Daher gibt es auch keine Statistik über die Zahl der Fälle.

Eine Mehrheit der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland hat inzwischen zumindest eine Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren beschlossen, darunter die Landeskirchen in Hannover und Westfalen. Einheitliche Regelungen gibt es dabei nicht. In Hessen-Nassau gilt eine ähnlich umfassende Gleichstellung, wie sie nun im Rheinland geplant ist. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens lehnt eine Segnung von Homo-Paaren bislang ab.

Nach wie vor gebe es aber Unterschiede in der theologischen Bewertung der Homosexualität, die in einem unterschiedlichen Bibelverständnis gründe, sagte Kirchenjurist Weusmann. Darauf werde weiterhin Rücksicht genommen. Pfarrer sollen daher die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare »aus Gewissensgründen« ablehnen können. Die Superintendenten müssen dann die Trauung ermöglichen. epd/nd