Gegen Nazi-Tattoo-Urteil Berufung eingelegt
Oranienburg. Einen Tag nach der Bewährungsstrafe für das Zeigen eines Nazi-Tattoos hat die Verteidigung Rechtsmittel eingelegt. Wie das Amtsgericht Oranienburg am Mittwoch mitteilte, sei ein entsprechender Schriftsatz eingetroffen. Am Dienstag hatte das Gericht einen NPD-Kreistagsabgeordneten aus dem Barnim wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 27-Jährige hatte zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch »Jedem das Seine« Ende November als Besucher im Oranienburger Spaßbad auf seinem Körper präsentiert zu haben. Während die Staatsanwaltschaft zehn Monate Haft verlangte, bestand die Verteidigung auf Freispruch. Auch die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie in Berufung geht. dpa/nd
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