nd-aktuell.de / 24.12.2015 / Politik / Seite 2

Kimperator

Personalie: Der Hacker Kim Schmitz soll an die USA ausgeliefert werden

Fabian Lambeck

Es wird eng für Kim Dotcom. Nach einem fast vier Jahre dauernden Verfahren hat ein neuseeländischer Richter entschieden, dass der Hacker in die USA ausgeliefert werden darf. Gerade das aber will der 1974 in Kiel als Kim Schmitz geborene Internetunternehmer verhindern, drohen ihm dort doch bis zu 20 Jahre Haft. Es geht um Urheberrechtsverletzungen im großen Stil. Und da hört bei den US-Amerikanern der Spaß auf. Schließlich kann die Traumfabrik in Hollywood nur Gewinne erwirtschaften, wenn die Kunden brav Kinokarten und Lizenzgebühren bezahlen. Auch das Geschäftsmodell der großen Musikkonzerne funktioniert nicht mehr, wenn Songs auf Webseiten wie Megaupload kostenfrei zum Herunterladen angeboten werden. Kim Dotcom war Mitbegründer eben jenes Sharehosters Megaupload, der auf Drängen des US-amerikanischen Justizministeriums im Januar 2012 abgeschaltet wurde. Zeitgleich wurde Schmitz alias Dotcom in seiner Wahlheimat Neuseeland verhaftet. Die US-Justiz will ihn wegen Verschwörung zur Geldwäsche, Urheberrechtsverletzung sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung hinter Gitter bringen.

Der mehrmals vorbestrafte Multimillionär Schmitz setzte alle Hebel in Bewegung, um eine Auslieferung an die USA zu verhindern.

Auf seiner Webseite kim.com stellt sich der Hacker in eine Reihe mit Edward Snowden und Julian Assange, die beiden Vorkämpfer für die Freiheit des Internets. Zudem findet sich auf der Seite auch ein Schreiben der Staranwälte Robert R. Amsterdam und Ira P. Rothken, in dem sie nicht ganz zu Unrecht konstatieren, dass Kim von der »Urheberrechtslobby Hollywoods« verfolgt werde. Das Weiße Haus, so die Autoren, versuche hier, »die Filmindustrie zu besänftigen«, weil man sich weiterhin üppige Spenden und politische Unterstützung aus Hollywood verspricht. Gute Anwälte wie Amsterdam und Rothken braucht der selbst ernannte »Kimperator« jetzt: Innerhalb von 15 Tagen noch könnten sie Berufung gegen seine Auslieferung einlegen.