Gelbe Plakette hat ausgedient

Auto und Elektromüll

  • Lesedauer: 2 Min.

TÜV-Plakette: Zum 1. Januar verliert die gelbe TÜV-Plakette ihre Gültigkeit. Dann gelten nur noch die braune (HU 2016 fällig), rosa (HU 2017) oder grüne Plakette (HU 2018). In welchem Monat das Fahrzeug überprüft werden muss, zeigt die Zahl an, die auf der Plakette oben steht. Wer die gültige Frist überzieht, zahlt ein Bußgeld.

E-Autos: Bislang sind die E-Autos für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, sofern sie ausschließlich von einem Elektromotor angetrieben werden. Bei E-Autos, die nach dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, gilt dieser Vorteil nur noch für fünf Jahre. Hybridmodelle und Autos mit einem Verbrennungsmotor als Reichweitenverlängerung kommen weiterhin nicht in den Genuss der Steuervergünstigungen.

Motorräder: Vom 1. Januar an erhalten Zweiräder mit mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und/oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h nur dann eine Typgenehmigung, wenn sie mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllen.

Partikelfilter-Nachrüstung: Die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern wird auch 2016 gefördert. Das gilt für Dieselautos, die vor 2007 neu zugelassen wurden.

Carsharing-Gesetz: 2016 soll das Carsharing-Gesetz kommen, das Carsharing-Nutzern ähnlich wie beim E-Mobilitätsgesetz Privilegien einräumt: Nutzung von speziell ausgewiesenen und gebührenfreien Parkplätzen oder von Busspuren. Aber es gibt keinen Zwang für Städte und Gemeinden, das Gesetz umzusetzen.

Elektromüll: Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Dies können sie auch weiterhin bei den kommunalen Sammelstellen tun. Ab 24. Juli 2016 müssen aber auch große Geschäfte ausgediente Smartphones, Toaster oder Fernseher kostenlos zurücknehmen. Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz betrifft dies alle Läden mit mehr als 400 Quadratmeter Fläche, wenn der Kunde ein gleichwertiges neues Gerät kauft. Kleine Geräte (bis 25 Zentimeter Kantenlänge) wie Handys oder Toaster müssen auch ohne einen Neukauf angenommen werden. Bei der Rückgabe muss der Kunde keinen Kaufbon vorlegen. Auch Online-Händler sind künftig verpflichtet, die ausrangierten E-Geräte zurückzunehmen.

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