nd-aktuell.de / 30.12.2015 / Ratgeber / Seite 27

Garantiezins perdu

Lebensversicherungen

Für den Abschluss neuer Lebensversicherungen will die Bundesregierung den Versicherern keinen Garantiezins mehr vorgeben. Diese Zinsobergrenze, die Versicherer ihren Kunden maximal bei Vertragsabschluss anbieten durften, fällt nach den aktuellen Planungen 2016 weg.

Der Garantiezins sollte sicherstellen, dass die Versicherer beim Verkauf der klassischen Lebensversicherung den Kunden keine Versprechen machen, die sie in der Zukunft nicht halten können. Die Höhe dieses Zinses wird bislang vom Bundesfinanzministerium auf Empfehlungen von Versicherungsmathematikern sowie auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgelegt.

Angesichts der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt sank die garantierte Rendite von einst 4 Prozent auf noch 1,25 Prozent.

Hintergrund für die Abschaffung des Garantiezinses sind die in der EU einheitlich strengeren Eigenkapitalvorschriften (Solvency II) für Versicherungen, die ab Januar 2016 gelten. Der bisherige sogenannte Höchstrechnungszins werde für die Zwecke der Aufsicht dann laut Finanzministerium nicht mehr benötigt. Lebensversicherer dürfen auch 2016 von sich aus Garantiezinsen anbieten, denn nicht alle schaffen ihre Garantieprodukte zum 1. Januar 2016 ab.

Garantiezinsen bestehender Verträge werden nicht gekürzt - der Versicherer muss sie weiterhin sicherstellen.