nd-aktuell.de / 08.01.2016 / Politik

CDU will höhere Strafen bei Gewalt gegen Polizei

Entwurf für Vorstandserklärung strebt »neuen Straftatbestand« an / Laut Gewerkschaft der Polizei hat Gewalt gegenüber Polizisten deutlich zugenommen / CDU will Verfassungsschutz Online-Durchsuchung erlauben

Berlin. Die CDU will einen »neuen Straftatbestand« für Gewalt gegen Polizisten einführen. Dies geht aus dem Entwurf der »Mainzer Erklärung« hervor, welche die Partei bei einer Vorstandsklausur beschließen will. Gewalt gegen Einsatzkräfte richte sich gegen die in der Bundesrepublik gültigen, heißt es in dem »10-Punkte-Zukunftsprogramm für Deutschland« betitelten Papier, über das die »Rheinische Post« zuerst berichtete[1]. »Wir wollen daher ihren Schutz mit einem neuen Straftatbestand und einer deutlich höheren Freiheitsstrafe bei gewalttätigen Angriffen weiter stärken.« Ihre Pläne bezieht die CDU neben der Polizei auch auf »Hilfeleistende von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten«.

Bereits heute ist zum Beispiel »Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte« strafbar, das Strafrecht stellt [2]dabei Angriffe oder Drohungen gegen Amtsträger, die »zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen« sind, unter bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren.

Laut der Gewerkschaft der Polizei[3] hat die Gewalt gegenüber Menschen in Uniform in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren stark zugenommen. Seit 2011 werden Straftaten gegen Polizisten in der Kriminalstatistik gesondert ausgewiesen, offiziell sind 62.770 Straftaten gegenüber Polizeibeamten 2014 registriert - das waren über 7.900 mehr als 2011. Der GdP-Bundesjugendvorsitzende Kevin Komolka hatte zu den Zahlen erklärt, »die Polizei als Vertreter des Staates verkommt immer mehr zum Fußabtreter einer der Politik überdrüssig gewordenen Gesellschaft. Der politische und gesellschaftliche Druck auf den Schultern unserer Kolleginnen und Kollegen nimmt stetig zu.« Die Polizei als Repräsentant des Staates, als »Personifizierung des Systems«, werde immer wieder zur Zielscheibe. »Dabei vergessen die Täter scheinbar immer häufiger, dass es sich bei der Polizistin oder dem Polizisten auch um Menschen handelt«, so Komolka. »Der Respekt gegenüber der Polizei hat spürbar abgenommen.«

Die CDU will auf ihrer Klausur zudem mehr Möglichkeiten für den umstrittenen »Einsatz von Videokameras an Kriminalitätsbrenn- und Gefahrenpunkten, wie etwa auf Bahnhöfen« schaffen. Zugleich sollen die Einsatzkräfte verstärkt werden. Die Polizei müsse an Brennpunkten präsenter sein und im Ernstfall sofort eingreifen können, heißt es im Entwurf der Erklärung.

Die Mainzer Erklärung fordert zudem für die Verfassungsschutzbehörden eine Befugnis zur »Online-Durchsuchung«. Dies wird mit dem Ziel begründet, Terror vorzubeugen. Die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen solle wieder »voll umfänglich« unter Strafe gestellt werden. Wer im Ausland für eine Terrormiliz kämpft und eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, dem solle demnach der deutsche Pass entzogen werden können. nd/Agenturen

Links:

  1. http://www.presseportal.de/pm/30621/3219471
  2. http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html
  3. https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/0A6A4CB1D84F10DEC1257F2900372E56?open&Highlight=gewalt%20gegen%20polizisten