nd-aktuell.de / 12.01.2016 / Politik / Seite 20

Ein Raucher will nicht aufgeben

Düsseldorfer Gericht lädt zur großen Beweisaufnahme um die Belästigung durch Zigarettenqualm

Hat der Raucher seine Nachbarn so sehr mit Zigarettenqualm belästigt, dass er nach mehr als 40 Jahren seine Wohnung räumen muss? Zeugen beschreiben die Situation im Haus ganz unterschiedlich.

Düsseldorf. Am Montag hatte das Landgericht in Düsseldorf zur großen Beweisaufnahme geladen. In dem seit Jahren schwelenden spektakulären Mietstreit um den in Düsseldorf lebenden Raucher Friedhelm Adolfs haben dabei die Zeugen beider Lager die Situation in dem Mietshaus sehr unterschiedlich geschildert. Mehrere Nachbarn berichteten am Montag vor dem Düsseldorfer Landgericht von starkem Rauchgestank. »Das ist ekelhaft, widerlich«, sagte ein Immobilienmakler, der im Haus sein Büro hat und für die Vermieterin tätig ist. »Das ist wie Körperverletzung.« Auch mehrere Mietinteressenten für das Haus hätten den Geruch im Hausflur moniert.

Freunde und Verwandte des starken Rauchers berichteten dagegen, es habe im Hausflur nicht ungewöhnlich nach Rauch gestunken. Der 77 Jahre alte Friedhelm Adolfs habe bei ihren Besuchen immer gelüftet. Wenn es doch nach Rauch gerochen habe, könne dies an den Besuchern oder Mitarbeitern der anderen Mieter liegen, die regelmäßig im Eingangsbereich bei offener Haustür geraucht hätten.

Das Gericht hatte das Erscheinen des Mieters angeordnet. Die Vermieterin darf der Verhandlung dagegen weiter aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben.

Die Richter wollen entscheiden, ob der Raucher seine Nachbarn in einem Düsseldorfer Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt hat. In dem Fall müsste er seine Wohnung nach mehr als 40 Jahren räumen.

Der Bundesgerichtshof hatte den Fall an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen und eine umfassende Beweisaufnahme angemahnt. Das Gericht vernahm daraufhin am Montag zwölf Zeugen. Lediglich eine von der Vermieterseite benannte Zeugin fehlte erkrankt. Die Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Rolf Maurer will nun prüfen, ob die Zeugin noch gehört werden muss und hat für den 2. März einen Verkündungstermin angesetzt.

Der Fall beschäftigt die Justiz bereits seit dem Jahr 2013. Zunächst hatte das Amtsgericht den fristlosen Rauswurf des Rentners aus der Wohnung bestätigt. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe Vorrang vor dem Recht auf freie persönliche Entfaltung des Rauchers. Im Juni 2014 schlug sich in zweiter Instanz dann auch das Landgericht auf die Seite der betagten Vermieterin von Adolfs und wies die Berufung zurück.

Doch im Februar 2015 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und ordnete eine Neuauflage an. Die Vorinstanzen hätten sich nicht um eine umfangreiche Beweisaufnahme drücken dürfen. dpa/nd