Berlinmall: Prozess fortgesetzt

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Das Landesarbeitsgericht gab am Mittwoch der Berufungsklage des Unternehmens Openmallmaster statt, da es keine hinreichenden Beweise dafür erkennen konnte, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis zwischen Openmallmaster und dem Kläger Elvis I. bestanden hat. Der Arbeiter geht also leer aus.

In erster Instanz hatte das Gericht dem Elvis I. im August 2015 die Zahlung von 7400 Euro für geleistete Arbeit von August bis Oktober 2014 zugesprochen. Das seinerzeit ergangene Urteil basierte auf einer vom Gericht festgestellten Fristversäumnis der beklagten Firma. Am Mittwoch befand das Gericht, es sei nicht beweiskräftig nachvollziehbar, in welchem Umfang der Kläger überhaupt auf der Baustelle der Mall of Berlin tätig gewesen sei. Der Vorsitzende Richter erklärte, die Aussagen des Klägers seien äußerst widersprüchlich gewesen Er habe auch eingeräumt, »schwerpunktmäßig« auf einer anderen, in der Nähe der Mall gelegenen Baustelle eingesetzt worden zu sein. nd

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