nd-aktuell.de / 16.01.2016 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 8

Gemeinschaftsflüge genehmigt

Etihad und Air Berlin sprechen von juristischem Sieg

Die Airlines Etihad und Air Berlin können aufatmen. Zumindest für den Winterflugplan können sie weiter Codesharing-Flüge anbieten.

Berlin. Die Fluggesellschaften Air Berlin und Etihad haben erfreut auf ihren weitgehenden juristischen Sieg im Streit über Gemeinschaftsflüge reagiert. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sei »ein Sieg für mehr Wettbewerb im deutschen Luftverkehr«, sagte Air-Berlin-Vorstandschef Stefan Pichler. Auch Etihad-Chef James Hogan lobte das Urteil als »Sieg für Verbraucher und den Wettbewerb«. Die »andauernden Anschuldigungen« der deutschen Luftfahrtbehörden hätten Airberlin »stark geschädigt«, erklärte er. Die Auslegung des Luftfahrtabkommens zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Deutschland durch das Gericht bedeute auch, dass die Flüge über den Winterflugplan hinaus angeboten werden könnten.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte in seinem am Freitag veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss entschieden, dass die Airlines 26 ihrer 31 strittigen sogenannten Codeshare-Flüge bis zum 26. März fortsetzen dürfen.

Hintergrund des Streits ist, dass das Luftfahrt-Bundesamt nach der Beschwerde eines Wettbewerbers angekündigt hatte, die Genehmigungspraxis für einige Codeshare-Flüge zu ändern. Es hatte die laufenden Verbindungen per Ausnahmegenehmigung bis 16. Januar erlaubt. Bei Codeshare-Flügen teilen sich mehrere Fluglinien eine Verbindung. Bei allen wird der Flug unter einer Flugnummer angeboten, tatsächlich bedient aber nur eine die Verbindung. So können Unternehmen auch Strecken anbieten, die sie nicht oder nur auf Teilstrecken abfliegen.

Insgesamt hatte Etihad 83 Code- share-Flüge gemeinsam mit Airberlin beantragt, von denen 52 genehmigt wurden. Bei 31 hatte das Luftfahrt-Bundesamt Bedenken. Grundsätzlich werden Genehmigungen über Flugverbindungsrechte in bilateralen Regierungsvereinbarungen niedergelegt. Ein solches Abkommen wurde 2000 auch zwischen Deutschland und den Emiraten geschlossen.

Das Gericht hielt nun lediglich fünf der fraglichen 31 Verbindungen für voraussichtlich tatsächlich nicht erlaubnisfähig. Das Bundesverkehrsministerium kündigte an, die Begründung prüfen zu wollen. Anschließend werde über das Vorgehen entschieden, so ein Sprecher.

Etihad kaufte sich 2012 bei der kriselnden Air Berlin ein und besitzt ein Drittel der Firmenanteile. AFP/nd