Mahler zurück in den Knast?
Brandenburg an der Havel. Der Neonazi Horst Mahler muss möglicherweise wieder in Haft. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg habe einen Beschluss des Potsdamer Landgerichts zur Aussetzung der letzten Jahre einer mehrjährigen Haftstrafe zur Bewährung wieder aufgehoben, berichten die »Potsdamer Neueste Nachrichten«. Damit sei das OLG der Auffassung der Staatsanwaltschaft München und der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel gefolgt. Ob Mahler tatsächlich wieder inhaftiert werde, hänge jedoch von seinem Gesundheitszustand ab.
Gefängnisverwaltung und Staatsanwaltschaft hätten darauf bestanden, dass Mahler bis 2018 in Haft bleibe, weil er eine verfestigte kriminelle Persönlichkeitsstruktur aufweise und weitere Straftaten zu erwarten seien, hieß es. Der 79-jährige Holocaustleugner war in den vergangenen Jahren wegen Volksverhetzung inhaftiert, gilt aber seit vergangenem Sommer wegen gesundheitlicher Probleme als haftunfähig. epd/nd
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