nd-aktuell.de / 27.01.2016 / Wirtschaft und Umwelt

Werkverträge: Linke kritisiert Widerstand der Konzern-Lobby

Fraktionsvize Ernst: Polemik der Unternehmen »unerträglich« / Nahles-Gesetz zur Begrenzung von Missbrauch geht nicht weit genug

Berlin. Der Widerstand der Unternehmenslobby gegen das geplante Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen stößt bei der Linkspartei auf scharfe Kritik. »Die Polemik der Arbeitgeber gegen den vollkommen harmlosen Versuch einer Regelung zur Regelung von Werkverträge und Leiharbeit ist unerträglich«, sagte Linksfraktionsvize Klaus Ernst. »Die gegenwärtige Praxis der vollkommen unterschiedlichen Bezahlung bei gleicher Arbeit widerspricht nicht nur jedem Gerechtigkeitsgefühl, sie ist der Versuch die Renditen auf Kosten einer Gruppe von Beschäftigten zu steigern, die kaum die Möglichkeit zur Gegenwehr hat.«

Zuvor hatten Dutzende Unternehmen in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles von der Regierung verlangt, auf die angeblich »überzogene Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen« zu verzichten. Das von Nahles geplante Gesetz greife in bestehende Tarifverträge ein und schränke die unternehmerische Freiheit ein - weit über das hinaus, was im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei, kritisieren die Unternehmer. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die den offenen Brief gegen das geplante Gesetz initiierte, wird von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie finanziert.

Durch das Gesetz sollen Leiharbeiter unter anderem von einem Betrieb künftig nur noch maximal 18 Monate ununterbrochen eingesetzt werden dürfen. Im Anschluss daran müssen sie fest übernommen werden. Zwar soll es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von dieser Regelung geben - doch dies soll nach den bisherigen Plänen von Nahles nur für Unternehmen gelten, die Mitglied in einem tarifgebundenen Verband sind. Nach Angaben aus Koalitionskreisen wird nun allerdings überlegt, wie mit Unternehmen umgegangen werden könnte, die nicht an einen Flächentarifvertrag gebunden sind.

Um einen Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern, will die Ministerin klare Kriterien zur Abgrenzung von Werkverträgen zur Leiharbeit aufführen. Grundlage der Kriterien sollen bisherige Gerichtsurteile sein. So soll bei dem Thema mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Außerdem soll die sogenannte Vorratsverleiherlaubnis abgeschafft werden. Sie erlaubt es Arbeitnehmern bislang, Werkvertragsnehmer im Nachhinein - zum Beispiel bei Kontrollen durch den Zoll - als Leiharbeiter zu deklarieren.

Linken-Politiker Ernst sieht darin eine Haltung, im der deutlich werde, »dass die Arbeitgeber an einer Regelung des Problems überhaupt nicht interessiert sind. Ihnen scheint es darum zu gehen, zu heuern und zu feuern wie es ihnen passt, die Tarifverträge ohne Probleme umgehen zu können, Löhne zu drücken und Konjunkturrisiken immer mehr auf die Beschäftigten zu verlagern.« Ernst forderte die Bundesregierung auf, »das Gesetz deutlich nachzubessern und nicht vor der Arbeitgeberlobby einzuknicken«. nd/Agenturen