Panik vorm Regionalzugklo

Vor einem Trierer Gericht streitet eine Frau mit der Bahn um Schmerzensgeld wegen kaputter Toiletten

  • Birgit Reichert, Trier
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Da muss man ganz dringend, und die einzige Toilette im Zug ist defekt. Bekommt man dann als Reisender ein Schmerzensgeld von der Bahn? Oder gibt es im Regionalzug keinen Anspruch auf ein Klo?

Es war für sie eine höchst qualvolle Zugfahrt. Sie musste ganz dringend, aber die einzige Toilette im Zug war kaputt. Fast zwei Stunden lang musste eine Frau aus Rheinland-Pfalz im Oktober 2014 in der Regionalbahn zwischen Koblenz und Trier aushalten: Wegen der fehlenden Möglichkeit, Wasser zu lassen, habe sie Schmerzen erlitten, sagt ihr Anwalt Michael Lang. Am Ende habe sie nicht mehr einhalten können – und es nach der Ankunft am Trierer Hauptbahnhof nicht mehr auf die nächste Toilette geschafft.

Wegen der schmerzlichen und unangenehmen Erfahrung verklagte die Triererin die Deutsche Bahn auf Schmerzensgeld – in Höhe von 400 Euro. In erster Instanz hat die Frau im Juli vergangenen Jahres recht bekommen. Die Deutsche Bahn Regio AG wurde vom Amtsgericht Trier zu 200 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Begründung: Sie habe sich in zweifacher Hinsicht einer Pflichtverletzung schuldig gemacht. Zum einen, weil es im Zug keine funktionieren...


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