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Kaputte Zugtoilette: Doch kein Schmerzensgeld?

Trier. Wendung im Berufungsverfahren um Schmerzensgeld für eine Bahnreisende wegen einer kaputten Zugtoilette: Der Vorsitzende Richter Thomas Henrichs deutete am Freitag in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Trier an, dass er ein Schmerzensgeld für die Klägerin infrage stelle. »Ich habe da Probleme«, sagte er. Denn möglicherweise habe die Frau aus Trier »ihr Dilemma« verhindern könne...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/999911.kaputte-zugtoilette-doch-kein-schmerzensgeld.html

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