Steuererklärung

Steueränderungen 2012: Wie Alleinerziehende davon profitieren

Gerade Alleinerziehende sind auf Kinderbetreuungsplätze und finanzielle Unterstützung angewiesen. Finden sie keinen preisgünstigen städtischen oder kommunalen Betreuungsplatz stellt sich oft die Frage, ob sich die Arbeit überhaupt noch lohnt, wenn ein teurer privater Betreuungsplatz in Anspruch genommen werden muss. Die meisten Berufstätigen können es sich nicht leisten, aus ihrem Job auszusteigen. Ihnen kommt ab 2012 eine bessere steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten zu Gute.

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Wer es allein macht

Wer seine Einkommensteuererklärung 2011 allein macht, hat dafür Zeit bis zum 31. Mai 2012. Wer die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, hat Zeit bis Jahresende. Mit dem Steuerbescheid ist allerdings frühestens ab Mitte März zu rechnen. Wegen vieler gesetzlicher Änderungen können die Finanzämter die Erklärung erst im März endgültig bearbeiten.

Steuerzahler können den Fiskus an Prozesskosten beteiligen

Krankeit, Scheidung oder die Beerdigung eines Angehörigen kosten viel Geld. Deshalb erkennen die Finanzämter diese Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung an. Künftig können Steuerzahler auch die Kosten für einen Gerichtsprozess absetzen.

Steuerkurzformular hilft nur selten

Für die Steuererklärung 2010 bietet der Fiskus einen verkürzten Vordruck zur Arbeitserleichterung an. Doch mit diesem Kurzformular können etliche Abzugsposten vergessen werden.

Zur Fristverlängerung der Steuererklärung

Bis spätestens zum 31. Mai 2011 mussten Bürger ihre Einkommensteuererklärung für 2010 beim Finanzamt eingereicht haben. Dieser gesetzliche und allgemein bekannte Termin ist aber nicht immer problemlos einzuhalten. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, für den verlängert sich die Frist pauschal auf den 31. Dezember 2011.

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Individuelle Faktoren bei Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen

Im ND-Ratgeber vom 26. Januar 2011 sind wir an dieser Stelle auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Oktober 2010 (Az. VI R38/09) zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung eingegangen. Dazu hat die Steuerberaterkammer Berlin nachfolgende weitere Details veröffentlicht.