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Halbherziger Schutz
Daniel Lücking zum Whistleblowerschutz-Gesetz der Ampel
Edward Snowden hätte der Gesetzentwurf der Ampel zum Schutz von Whistleblowern nichts genutzt. Nicht nur, weil er viel zu spät kommt, sondern auch, weil Verschlusssachen wie die, die Snowden veröffentlichte, explizit vom Schutz ausgenommen sind. Transparency International benennt das vorsichtig als »neuralgischen Punkt«, an dem bislang nur ein wenig nachgebessert wurde, listet weiteres Verbesserungspotenzial auf und macht klar, dass neue Unsicherheiten drohen. Schon 2019 gab rund die Hälfte der im Rahmen einer Studie befragten Beschäftigten an, sie würden unternehmensinternen Meldewegen nicht trauen. Das lässt die im Gesetzentwurf vorgesehenen internen Meldestellen zur Farce werden.
Dabei steht dem Entwurf der Weg durch die Mühlen des parlamentarischen Abstimmungsprozesses erst noch bevor. Sollte nach über 14 Jahren wirklich ein Gesetz verabschiedet werden, dürfte es weit hinter den Erwartungen zurückbleiben, die an ein wirksames Schutzgesetz gestellt werden müssen. So wird es wohl auch zukünftig auf den Mut und die Selbstaufopferung derer ankommen, die Missstände abstellen wollen, statt sie stillschweigend zu dulden.
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