- Ratgeber
- Wohngeld und Heizkostenzuschuss
Anstieg der anspruchsberechtigten Haushalte
Die Bundesregierung hat angesichts der rasant gestiegenen Wohn- und Energiekosten ein »Wohngeld Plus« auf den Weg gebracht
Mit der Neuregelung erhöht sich die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte zu Beginn des kommenden Jahres von rund 600 000 auf weitere 1,4 Millionen Haushalte, sodass rund 4,5 Millionen Menschen Nutznießer werden. Der durchschnittliche Betrag, den die Bezieher erhalten, steigt von 177 Euro auf 370 Euro und damit um mehr als das Doppelte. Die Regelung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Zudem werden erstmals beim Wohngeld auch die warmen Nebenkosten in Form einer Heizkostenkomponente berücksichtigt. So wird es für die Heizperiode von September bis Dezember einen einmaligen Heizkostenzuschuss geben, der sich auf 540 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt beläuft.
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Was genau ist das Wohngeld?
Es ist quasi ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Menschen mit kleinen Einkommen. Auch wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus und zugleich wenig Geld hat, kann für die Tilgung seiner Kredite Unterstützung bekommen. Das gilt aber nur, wenn man keine anderen Transferleistungen erhält, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, also etwa Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Bafög. Für die Anträge und die Auszahlung sind die Länder beziehungsweise Gemeinden zuständig.
Wie viel Geld kann man bekommen?
Das hängt davon ab, wie hoch Miete und Einkommen sind und wo genau man wohnt. Die Bundesregierung will das Wohngeld aber generell deutlich erhöhen, im Schnitt um 190 Euro pro Monat. Die bisherigen Wohngeld-Haushalte würden damit ab Januar statt durchschnittlich 177 Euro künftig rund 370 Euro im Monat bekommen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat Beispielrechnungen vorgelegt. Demnach bekäme ein Rentner in Berlin mit einer monatlichen Rente von 1259 Euro brutto und Kaltmiete von 500 Euro monatlich künftig 252 Euro Mietzuschuss, also 178 Euro mehr als bisher. Für eine vierköpfige Familie mit einem Einkommen von 2386 Euro (brutto) und Kaltmiete von 1000 Euro steigt das Wohngeld von 481 auf 804 Euro.
Wer kann das Wohngeld bekommen?
Ob man wohngeldberechtigt ist, hängt von einer komplizierten Rechnung ab. Eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es nicht. Das dürfte ein Grund sein, warum bisher lange nicht alle Haushalte, die ein Recht darauf hätten, auch Wohngeld beantragt haben. Das soll nunmehr geändert werden. Deshalb sollen diejenigen, die wenig Einkommen und hohe Wohnkosten haben, prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Faktoren in der Rechnung sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort. Ob man Wohngeld bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Bundesbauministeriums ausrechnen lassen. Bisher bekommen rund 600 000 Haushalte Wohngeld. Mit der Reform sollen 1,4 Millionen weitere Haushalte dazukommen, sodass insgesamt 4,5 Millionen Menschen betroffen sind. Darunter sind viele Alleinerziehende und Rentner, aber auch Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Künftig sollten auch Arbeitnehmer, die Mindestlohn verdienen, Wohngeld bekommen.
Was lässt sich zur Finanzierung sagen?
Das Bundesbauministerium rechnet mit Kosten von mehr als drei Milliarden Euro. Vorgesehen ist, dass Bund und Länder je etwa die Hälfte übernehmen, denn schon jetzt teilen sie sich die Kosten für das Wohngeld. Die Länder sehen aber den Bund in der alleinigen Verantwortung.
Welche Probleme könnte es noch geben?
Die Länder erwarten eine enorme Fülle neuer Anträge, deren Bearbeitung sich bis in den Februar 2023 hinein oder noch weiter ziehen dürfte. Damit wäre der Termin 1. Januar nicht zu halten. Auch sei die Reform zu kleinteilig, sagen Experten. Der Deutsche Mieterbund fordert zusätzliche Verbesserungen im Mietrecht zum Schutz vor steigenden Mieten.
Was ist zum Heizkostenzuschuss zu sagen?
Für Wohngeldempfänger, Studenten und Azubis gibt es einen weiteren Zuschuss zu den Heizkosten: Für Studenten mit Bafög und Azubis mit Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen gibt es 345 Euro. Bei allen anderen soll sich der Zuschuss nach der Haushaltsgröße richten: Wer allein lebt, bekommt 415 Euro, zu zweit gibt es 540 Euro sowie für jeden weiteren Mitbewohner noch einmal 100 Euro dazu. dpa/nd
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