Urteil des IGH: Vertane Chance im Gaza-Krieg

Entscheidung im Prozess gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH)

  • Cyrus Salimi-Asl
  • Lesedauer: 2 Min.
Selbstzufriedene Gesichter bei den deutschen Vertretern: Tania von Uslar-Gleichen (l), Justiziarin und Leiterin der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts, und Christian J. Tams, Mitglied des deutschen Anwaltsteams, vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Die Richter haben den Eilantrag Nicaraguas abgelehnt, müssen aber noch in der Hauptsache entscheiden, ob Deutschland durch die Lieferung militärischer Ausrüstung und die Streichung der Mittel für das Palästinenserhilfswerk UNRWA Beihilfe leistet zu einem Völkermord.
Selbstzufriedene Gesichter bei den deutschen Vertretern: Tania von Uslar-Gleichen (l), Justiziarin und Leiterin der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts, und Christian J. Tams, Mitglied des deutschen Anwaltsteams, vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Die Richter haben den Eilantrag Nicaraguas abgelehnt, müssen aber noch in der Hauptsache entscheiden, ob Deutschland durch die Lieferung militärischer Ausrüstung und die Streichung der Mittel für das Palästinenserhilfswerk UNRWA Beihilfe leistet zu einem Völkermord.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat eine Chance vertan, ein klares Signal zu senden an Staaten, die durch die Lieferung von Waffen und Armeeausrüstung Kriege befeuern. Das IGH-Urteil mag formaljuristisch korrekt sein, ist aber politisch falsch, denn es ermuntert Regierungen weiter dazu, kriegsführende Staaten zu unterstützen – und sei es mit Helmen und Schutzwesten, wie sie Deutschland an Israel geliefert hat. Auch solche militärische Ausrüstung wird in Konflikten eingesetzt, zum Beispiel um das Besatzungsregime im Westjordanland am Leben zu erhalten.

Die Vertreterin Deutschlands jubelte nach der IGH-Entscheidung, einen Grund dafür gab es nicht. Ein Urteil darüber, ob Deutschland die israelische Regierung bei Kriegshandlungen unterstützt, die als Genozid angesehen werden könnten, muss noch fallen. Die Richter wiesen nur einen Eilantrag auf Sofortmaßnahmen gegen Deutschland ab. In der Kernfrage wurde Deutschland nicht freigesprochen: Leistet die Bundesregierung Beihilfe zu einem Völkermord?

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