Gericht erlaubt Tiefflüge

Streit um Colbitz-Letzlinger Heide geht weiter

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Magdeburg (epd/ND). Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat den einstweiligen Stopp von Tornado-Tiefflügen über der Colbitz-Letzlinger Heide in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2008 aufgehoben. »Dritte« wie etwa Naturschutzverbände müssten nicht an Entscheidungen der Bundeswehr zu Tiefflügen beteiligt werden, teilte Gerichtssprecher Uwe Haack am Montag mit. Mit dem Urteil wurde eine Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) abgewiesen (Az: 1 A 246/08 MD).

Der NABU wollte gerichtlich durchsetzen, dass ihm vor militärischen Tiefflügen über dem europäischen »Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide« vom Verteidigungsministerium Gelegenheit zu einer Stellungnahme eingeräumt werden muss. Das Verwaltungsgericht habe nicht erörtert, ob derartige Flüge tatsächlich die im Schutzgebiet befindlichen Vögel beeinträchtigen würden, betonte Haack. Eine Berufung sei zugelassen worden.

Zu den Kritikern der Flüge gehört auch die Bürgerinitiative »Offene Heide», die seit 1993 eine rein zivile Nutzung der insgesamt 60 000 Hektar umfassenden Colbitz-Letzlinger Heide fordert. Das Gelände der Bundeswehr macht ein Drittel der Fläche aus. Für kommenden Sonntag hat die Bürgerinitiative zu ihrem 200. »Friedensweg« eingeladen.

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