Länder streiten über Freiräume für Asylbewerber

Rheinland-Pfalz möchte die Regeln zur Residenzpflicht reformieren. Baden-Württemberg ist dagegen

  • Lesedauer: 2 Min.

Mainz/Stuttgart (dpa/ND). Die Pflicht für Asylbewerber, sich ständig in einer bestimmten Kommune oder einem Landkreis aufzuhalten, bleibt zwischen den Bundesländern umstritten. Während Rheinland-Pfalz für mehr Freiraum plädiert, lehnt Baden-Württemberg dies ab.

Brandenburgs Innenminister Rainer Speer (SPD) will die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber deutlich lockern und auch andere Bundesländer ermuntern, eine größere Reisefreiheit zuzulassen. Über das Thema will er auf der nächsten Innenministerkonferenz Ende Mai diskutieren. Dabei werde er die bisherigen Auflagen infrage stellen und für eine erlaubnisfreie, vorübergehende Reisefreiheit in benachbarte Bundesländer eintreten, so Speer.

In Deutschland gab es im Jahr 2009 insgesamt 27 649 Asylbewerber. Bisher müssen Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt haben, für jeden Ausflug jenseits der Landkreisgrenze eine Erlaubnis einholen.

Nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Innenministers Karl Peter Bruch (SPD) sollten sich Asylbewerber in Deutschland freier auch über Landesgrenzen hinweg bewegen können. »Rheinland-Pfalz hat die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber bereits Anfang der 90er Jahre weitgehend gelockert, und wir hatten bisher keine Probleme«, sagte Bruch der Nachrichtenagentur dpa in Mainz. Deshalb empfehle er diese Lösung auch anderen Bundesländern. »Wie sollen diese Leute sonst Arbeit finden, und wie kriegen wir sonst Integration hin?«

Das Land Rheinland-Pfalz ist in drei größere Bereiche für die Residenzpflicht aufgeteilt worden. In vielen Bundesländern sehen die Residenzpflichtregeln vor, dass sich Asylbewerber ohne Erlaubnis nur in engen Ortsgrenzen bewegen dürfen.

Baden-Württemberg lehnt eine Lockerung der Residenzpflicht für Asylbewerber ab. Das Asylverfahrensgesetz biete genügend Möglichkeiten zur Flexibilität, sagte Innenminister Heribert Rech (CDU) der dpa in Stuttgart. Örtliche Ausländerbehörden könnten im Einzelfall Ausnahmen genehmigen. Wenn es ein Jobangebot aus einem Nachbarkreis gebe, könne die Residenzpflicht ausnahmsweise aufgehoben werden, so Rech.

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