Versicherung muss zahlen

Rechtsschutz (2)

  • Lesedauer: 1 Min.
Als nach dem Einzug des Mieters Schimmel in der Wohnung auftrat, ließ er nach Absprache mit dem Vermieter den Mangel auf dessen Kosten beseitigen.

Doch der Schimmelbefall kam wieder. Nun minderte der Mieter seine Miete. Der Vermieter warf ihm vor, zu wenig gelüftet zu haben. Nun beantragte der Mieter eine gerichtliche Prüfung der Feuchtigkeitsschäden und bei seinem Rechtsschutzversicherer die finanzielle Deckung dafür. Doch der Versicherer lehnte ab, weil der Rechtsschutzfall schon vor Vertragsabschluss entstanden war. Der Schimmel beruhe auf einen Baumangel, der schon lange vor Versicherungsbeginn existierte. Damit kam die Versicherung aber nicht durch. Das Landgericht Dortmund gab dem Mieter Recht, weil der Mangel nachweisbar erst ein Jahr nach Vertragsabschluss auftrat. Ein Baumangel rechtfertige es nicht, dem Versicherungsnehmer die Deckung zu verweigern.
Urteil des Landgerichts Dortmund vom 24. Januar 2011, Az. 2 S 1/11

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