Befreiung von GEZ-Gebühren erleichtert

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Karlsruhe (AFP/nd). Menschen, deren Einkommen nur knapp oberhalb des Existenzminimums liegt, müssen von den Rundfunkgebühren teilweise befreit werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Entscheidung betrifft alle Empfänger von Sozialleistungen, die einen geringfügigen Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld erhalten, sowie Rentner mit einem Einkommen knapp oberhalb der sozialen Regelleistungen. Wenn in diesen Fällen der übersteigende Betrag die Rundfunkgebühren nicht abdeckt, müssen die öffentlich-rechtlichen Sender laut Beschluss auf den fehlenden Rest verzichten.

Die Richter kritisierten, dass Menschen in den beiden Fallgruppen zur Zahlung der Rundfunkgebühren auf Gelder zurückgreifen müssen, die »zur Deckung des Existenzminimums« dienen. Deshalb seien auch kleine Beträge, die dafür fehlten, für die Betroffenen eine »intensive und wiederkehrende Belastung«.

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