nd-aktuell.de / 15.12.2021 / Ratgeber / Seite 21

Sind Lichterketten am Balkon so ohne Weiteres anzubringen?

Wie Wohnungseigentümer Streit vorbeugen können

Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin und informiert, in welchen Fällen ein Beschluss der WEG notwendig ist. Vorherige Absprachen sind sinnvoll, denn sie beugen Konflikten vor. Auch ein Blick in die Gemeinschaftsordnung ist ratsam, denn sie kann Regelungen zur Balkonnutzung enthalten.

Wenn Wohnungseigentümer Lichterketten nur zeitweise am Balkon anbringen möchten, gilt dies in der Regel als »übliche Benutzung« und es ist hierfür kein Beschluss der WEG nötig - es sei denn, es werden für das Anbringen Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum nötig, wie durch das Bohren von Löchern in die Balkonbrüstung. Dann handelt es sich um eine bauliche Veränderung, der die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit zustimmen müssen. Letzteres gilt auch für den Fall, dass Lichterketten dauerhaft installiert werden sollen.

Doch auch wenn kein Beschluss nötig sein sollte, müssen Wohnungseigentümer aufeinander Rücksicht nehmen: Damit sich möglichst keiner der Miteigentümer gestört fühlt, ist es ratsam, auf einen stark blinkenden oder zu grellen Lichterschmuck zu verzichten - oder vorher das Einverständnis der Miteigentümer einzuholen. Möglicherweise regelt auch eine Hausordnung das Aufhängen von Advents- und Weihnachtsschmuck im und am Gemeinschaftseigentum. Eine solche Hausordnung können die Eigentümer jederzeit mehrheitlich beschließen.

Bei der Auswahl der Lichterketten sollten Wohnungseigentümer stets auch den Stromverbrauch im Blick haben und auf Leuchtdioden (LED) setzen. Lichterketten oder -schläuche mit LED-Lampen brauchen im Vergleich zu konventionellen Glüh- oder Halogenlampen deutlich weniger Strom und haben eine höhere Lebensdauer.

Außerdem sollten nur geprüfte Lichterketten, zum Beispiel mit dem Prüfsiegel GS, einem TÜV-Siegel oder dem VDE-Prüfzeichen, zum Einsatz kommen. Die Leuchtdekoration muss - wenn sie im Freien angebracht wird - auch »spritzwassergeschützt« sein, damit es nicht zu einem Kurzschluss wegen Regens kommt. WiE/nd