nd-aktuell.de / 04.02.2016 / Brandenburg / Seite 12

Kein Recht auf Wahl des Schulbuchs

Eltern können nicht verlangen, dass in der Schule ihres Kindes ein bestimmtes Buch benutzt wird. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung des Verwaltungsgerichts hervor. Hintergrund war die Klage eines Vaters, der sich an einer Darstellung im Geschichtsbuch seines 17-jährigen Sohnes stieß und von der Schulverwaltung verlangte, ein anderes Werk zu nutzen. Das Gericht wies die Klage ab. Das Schulgesetz verleihe weder Eltern noch Schülern einen Anspruch auf die Verwendung bestimmter Lehrmittel. Er kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen. dpa/nd