nd-aktuell.de / 10.03.2016 / Wirtschaft und Umwelt

48 Millionen Küken wurden 2015 getötet

Geflügelwirtschaft tötete im Vorjahr 3,3 Millionen männliche Nachkommen der Legehenne / Grüne fordern Verbot des Massentötens

Berlin. In der Geflügelwirtschaft dürften im vergangenen Jahr erneut mehr Küken getötet worden sein. Betroffen waren möglicherweise 48 Millionen Tiere und damit 3,3 Millionen mehr als 2014, wie aus einer Antwort des Bundesagrarministeriums auf eine Grünen-Anfrage hervorgeht. Das sind die Zahlen der geschlüpften weiblichen Küken - nach Angaben des Ministeriums ist aber anzunehmen, dass jährlich etwa die gleiche Anzahl männlicher Küken schlüpft. Diese werden massenhaft getötet, weil sie keine Eier legen und nicht genug Fleisch ansetzen.

Die Grünen dringen auf einen gesetzlichen Stopp des Massentötens. Der erneute Anstieg sei ein Armutszeugnis für Agrarminister Christian Schmidt (CSU), sagte Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer. Er warf der großen Koalition vor, das Kükenschreddern weiterlaufen zu lassen. In einem Antrag, über den der Bundestag voraussichtlich am Donnerstag kommender Woche berät, fordern die Grünen, diese Praxis nach »zeitnaher, angemessener Übergangsfrist« zu untersagen.

Schmidt hat als Ziel ausgegeben, dass das Töten männlicher Küken 2017 aufhört. Er setzt auf die Entwicklung von Verfahren, bei denen das Geschlecht vor dem Ausbrüten im Ei erkannt wird, so dass männliche Küken erst gar nicht schlüpfen. Dies verspreche »in absehbarer Zeit« eine Lösung und wäre zum flächendeckenden Einsatz geeignet, schreibt das Ministerium in der Antwort. Mit einem Verbot ohne Alternative bestünde dagegen das Risiko, »dass sich die Kükenproduktion und die damit verbundene Tierschutzproblematik ins Ausland verlagern«.

Tierschutz geschreddert
Robert D. Meyer über die Ablehnung des Landgerichtes Münster, ein Verfahren wegen der Tötung männlicher Küken zu eröffnen[1].

Erst am Mittwoch hatte das Landgericht Münster im Rechtsstreit um die bundesweit erste Anklage wegen des massenhaften Tötens männlicher Eintagsküken die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen eine Brüterei abgelehnt. Der Betreiber der Firma habe sich nicht strafbar gemacht, befand das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Staatsanwaltschaft Münster, die Anklage gegen die Brüterei erhoben hatte, kündigte sofortige Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung an. Agenturen/nd

Links:

  1. http://www.nd-aktuell.de/artikel/1004542.tierschutz-geschreddert.html