Berlin. Das Oberlandesgericht im München lehnte am Mittwoch einen Beweisantrag von Nebenklageanwälten ab, der die Vernehmung des einstigen V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz Ralf Marschner (»Primus«) verlangt hat. Der Neonazi soll in seiner Baufirma unter anderem den untergetauchten mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos beschäftigt haben. Ähnliche Hinweise gibt es zu einem Arbeitsverhältnis mit der in München Hauptangeklagten Beate Zschäpe. Dieser Tage teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages mit, dass die angeforderten Akten über Marschner 2010 einem Hochwasser zum Opfer gefallen seien. »Das ist wohl eine neue Art von Reißwolf«, merkte Irene Mihalic, die Grünen-Obfrau gegenüber »nd« an. Anfang Juni wird das Gremium vier Zeugen über Aktivitäten des V-Mannes im NSU-Umfeld vernehmen. nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1011620.nsu-v-mann-marschner-bleibt-abgeschirmt.html