NSU: V-Mann Marschner bleibt abgeschirmt

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Das Oberlandesgericht im München lehnte am Mittwoch einen Beweisantrag von Nebenklageanwälten ab, der die Vernehmung des einstigen V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz Ralf Marschner (»Primus«) verlangt hat. Der Neonazi soll in seiner Baufirma unter anderem den untergetauchten mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos beschäftigt haben. Ähnliche Hinweise gibt es zu einem Arbeitsverhältnis mit der in München Hauptangeklagten Beate Zschäpe. Dieser Tage teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages mit, dass die angeforderten Akten über Marschner 2010 einem Hochwasser zum Opfer gefallen seien. »Das ist wohl eine neue Art von Reißwolf«, merkte Irene Mihalic, die Grünen-Obfrau gegenüber »nd« an. Anfang Juni wird das Gremium vier Zeugen über Aktivitäten des V-Mannes im NSU-Umfeld vernehmen. nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.