nd-aktuell.de / 08.06.2016 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

Arrestbefehl gegen Unternehmer Öger

Frankfurt am Main. Gegen den insolventen Reiseunternehmer Vural Öger hat das Landgericht Frankfurt am Main im Streit um sein Vermögen einen Arrestbefehl erlassen. Dieser Beschluss sei bereits am 6. Mai in einem Eilverfahren gefasst worden, erklärte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Vor Gericht gezogen war ein Gläubiger. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Durch einen Arrestbefehl werden Vermögenswerte von Schuldnern gesichert, damit diese Zwangsvollstreckungen nicht erschweren oder gar vereiteln können. Bei Öger sichert der Arrestbefehl laut dem Gerichtssprecher Vermögenswerte in der Höhe von einer Million Euro. Laut »Spiegel Online« verkaufte Öger offenbar Immobilien, Grundstücke und Unternehmensanteile unter Wert, um möglichst wenig Privatvermögen angeben zu müssen. Er hatte demnach zuvor eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterzeichnet. Die Konsequenz daraus sei, dass er mit seinem Privatvermögen hafte, wenn seine Firma die Ratenzahlungen nicht leisten sollte. AFP/nd