Arrestbefehl gegen Unternehmer Öger
Frankfurt am Main. Gegen den insolventen Reiseunternehmer Vural Öger hat das Landgericht Frankfurt am Main im Streit um sein Vermögen einen Arrestbefehl erlassen. Dieser Beschluss sei bereits am 6. Mai in einem Eilverfahren gefasst worden, erklärte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Vor Gericht gezogen war ein Gläubiger. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Durch einen Arrestbefehl werden Vermögenswerte von Schuldnern gesichert, damit diese Zwangsvollstreckungen nicht erschweren oder gar vereiteln können. Bei Öger sichert der Arrestbefehl laut dem Gerichtssprecher Vermögenswerte in der Höhe von einer Million Euro. Laut »Spiegel Online« verkaufte Öger offenbar Immobilien, Grundstücke und Unternehmensanteile unter Wert, um möglichst wenig Privatvermögen angeben zu müssen. Er hatte demnach zuvor eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterzeichnet. Die Konsequenz daraus sei, dass er mit seinem Privatvermögen hafte, wenn seine Firma die Ratenzahlungen nicht leisten sollte. AFP/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.