Erfurt. Im Rechtsstreit um einen Imbiss an der Autobahn A9 hofft die in erster Instanz unterlegene Betreiberin nun auf das Oberverwaltungsgericht. Sie habe Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera von Anfang Mai eingelegt, berichtete MDR Thüringen. Das Gericht hatte entschieden, dass die Frau ohne Konzession oder Sondernutzungsgenehmigung nicht weiter Bratwürste und Getränke über den Zaun zu einem Parkplatz hinweg verkaufen dürfe. Der Zaun trennt den Autobahn-Parkplatz vom historischen Autobahn-Rasthaus Rodaborn, dessen Konzession 2004 erloschen war. Die Klägerin hatte es 2009 gekauft und ein Jahr später mit dem Verkauf von Speisen und Getränken begonnen. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, geht der Imbissverkauf im Moment weiter. Juristisch muss nun zunächst das Oberverwaltungsgericht in Weimar über die Berufung entscheiden. dpa/nd