nd-aktuell.de / 22.06.2016 / Politik / Seite 8

Bemba muss für 18 Jahre ins Gefängnis

Früherer kongolesischer Vizepräsident wegen schwerer Verbrechen vom Gerichtshof in Den Haag verurteilt

Den Haag. Der frühere kongolesische Vizepräsident, Jean-Pierre Bemba, muss wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für 18 Jahre ins Gefängnis. Die Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verkündeten am Dienstag das Strafmaß gegen den 53-Jährigen. Bemba war im März schuldig gesprochen worden, weil Rebellen unter seiner Kontrolle in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik gemordet, vergewaltigt und geplündert hatten. Die Anklage hatte 25 Jahre Haft gefordert.

Die Verbrechen seien mit besonderer Brutalität begangen worden, sagte die vorsitzende Richterin Sylvia Steiner am Dienstag. Manche Vergewaltigungsopfer seien Kinder gewesen und deshalb besonders wehrlos. Auch, dass manchmal mehrere Angreifer ein einziges Opfer vergewaltigt hätten, gelte als erschwerender Umstand. Die annähernd acht Jahre, die Bemba bereits in Untersuchungshaft in Den Haag saß, werden von der Gesamtstrafe abgezogen.

»Das Strafmaß von 18 Jahren bietet Opfern von sexueller Gewalt und anderen schweren Verbrechen ein Gefühl, dass Gerechtigkeit geschieht«, sagte Géraldine Mattioli-Zeltner von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Mehr als ein Jahrzehnt hätten Täter in der Zentralafrikanischen Republik straflos über die Bevölkerung herfallen können. »Andere Kommandeure sollten zur Kenntnis nehmen, dass auch sie für Verbrechen ihrer Truppen zur Rechenschaft gezogen werden können«, so Mattioli-Zeltner.

Die Höchststrafe, die der Internationale Strafgerichtshof verhängen kann, beträgt 30 Jahre Haft, in Ausnahmefällen ist eine lebenslange Haftstrafe möglich. epd/nd